Vertragsgrundlagen für unsere Zusammenarbeit

AGB

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehung zwischen Auftraggeber und Siegel Design. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrags und gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Schriftform Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen - wie auch des Auftrags oder die Kündigung desselben - bedürfen der Schriftform.

2. Geheimhaltungspflicht Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und erklären sich zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zu verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber unterstützt Siegel Design bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen und Daten, soweit dies die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers erfordern.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Siegel Design übergebenen Vorlagen (Bilder, Texte etc.) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Siegel Design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Die Vorlagen und Materialien hat der Auftraggeber in einem gängigen und unmittelbar verwertbaren - möglichst digitalen Format - zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten.

4. Terminierung Termine können nur dann eingehalten werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen (Texte, Manuskripte etc.) zur Verfügung stehen und eventuelle änderungswünsche innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der jeweiligen Präsentation vorliegen. Können die Unterlagen, technische Angaben oder Korrekturen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, verschieben sich die jeweiligen Termine entsprechend.

5. Eigentumsvorbehalt Entwürfe und Reinzeichnungen gehören grundsätzlich Siegel Design. Es werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale (elektronische Daten, Illustrationen usw.) sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6. Versand Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7. Herausgabe von Originalen Siegel Design ist nicht verpflichtet Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Siegel Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Siegel Design geändert werden.

8. Archivierung Siegel Design verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten die Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren. Bei umfangreichen Arbeiten kann Siegel Design die Speichermedien anteilsmässig verrechnen.

9. Belegexemplar Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Siegel Design 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Siegel Design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

10. Urheberrecht Die Urheberrechte an allen von Siegel Design geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören grundsätzlich Siegel Design. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach Paragraph 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

Jeder an Siegel Design erteilte Auftrag ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist. Siegel Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

11. Nutzungsrecht Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Siegel Design einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

12. Recht auf Namensnennung Siegel Design hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Siegel Design zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 5 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt-AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

13. Vergütung Das Honorar von Siegel Design richtet sich nach Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar. Die Abgabe eines schriftlichen, individuellen Angebotes wird empfohlen. Die erste Auftragsvorbesprechung ist kostenfrei. Notwendiger Mehraufwand - aufgrund veränderter Vorgabe - wird dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben und ist in der Abrechnung gesondert auszuweisen. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Siegel Design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

14. Fremdleistungen Siegel Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen, welche für Entwurfsarbeiten und zur Realisierung von reproduktionsreifen Vorlagen benötigt werden, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Siegel Design entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Siegel Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Siegel Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei zu stellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die übernahme der Kosten.

15. Neben- und Reisekosten Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

16. Sonderleistungen Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

17. Zahlungsbestimmungen Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase stellt Siegel Design Rechnung. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Siegel Design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, ein Drittel nach Ablieferung

Bei Zahlungsverzug kann Siegel Design Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

18. Korrekturen Siegel Design verpflichtet sich den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlassenen Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Siegel Design haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Siegel Design Korrekturmuster vorzulegen.

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Siegel Design.

Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Siegel Design nicht.

19. Produktionsüberwachung Die Produktionsüberwachung durch Siegel Design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei übernahme der Produktionsüberwachung ist Siegel Design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

20. Externe Zulieferung Siegel Design verpflichtet sich die Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Siegel Design für die Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern Siegel Design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Siegel Design. Siegel Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

21. Reklamationen Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Siegel Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Siegel Design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Siegel Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

22. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Siegel Design.

Kontakt

Heike Siegel-Schatzinger
Oberkrüchtener Weg 4a
41372 Niederkrüchten
02163 / 3490222
post(at)siegeldesign.de

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